Architektenrecht

Das Architektenrecht hat sich inzwischen zur eigenständigen Disziplin des Baurechts entwickelt. Die fachgerechte Vorbereitung und Planung ist ein wesentlicher Baustein für den Erfolg der Projektentwicklung. In diesem frühen Stadium sind die Anforderungen an Funktion und Design des Objekts in Einklang mit Kosten und Terminen zu bringen. Häufig sind die Interessen der Vertragspartner nicht deckungsgleich. Rechtsanwälte Steeger vertreten bei Seiten und berät Auftraggeber wie Auftragnehmer bereits im Stadium der Vertragsanbahnung. Eine weitere Spezialisierung liegt auf der Konzeption und Abwicklung von Generalplanungsverträgen. An dieser Stelle sind wir bundesweit bei zahlreichen exponierten Projekten involviert.

Unsere Expertise im Bereich Honorarrecht ist durch zahlreiche Veröffentlichungen ausgewiesen. Rechtsanwalt Steeger war an der Novelle der HOAI 2009 selbst beteiligt, ist Herausgeber und Autor des Praxiskommentars HOAI sowie Referent und Berater zahlreicher bundesweit agierender Unternehmen. Die Durchsetzung von Ansprüchen aus Bauzeitverlängerung oder mitverarbeiteter Bausubstanz ist für uns nicht nur juristische Theorie, sondern Teil unserer Arbeit.

Als Vertragsanwälte diverser Versicherer für Architekten und Ingenieure werden wir regelmäßig mit der Abwehr von Haftungsansprüchen mandatiert. Nach Rücksprache mit Ihrem Haftpflichtversicherer können wir auch Sie hier bei Bedarf unterstützen.

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