Miet- und WEG-Recht

Etwa 100 Vorschriften in den §§ 535 bis 580a BGB, zahlreiche Nebengesetze, Tausende von Gerichtsurteilen pro Jahr sowie eine Unmenge vorformulierter Vertragsmuster regeln das Verhältnis von Vermietern und Mietern von Wohn- und Gewerberaum. Konflikte sind dabei aufgrund der regelmäßig konträren Interessen von Vermieter einerseits und Mieter andererseits quasi vorprogrammiert.

Egal worum es geht, präventive Rechtsberatung, außergerichtliche Streitbeilegung oder die gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen, es ist unerlässlich, Überblick und Durchblick im komplexen Paragraphen- und Urteilsdschungel zu behalten. Genau das zu können, nehmen wir für uns in Anspruch.

Seit zwei Jahrzehnten sind wir in allen Bereichen des gewerblichen Mietrechts und des Wohnraummietrechts für unsere Mandanten zu deren Zufriedenheit tätig, u.a. bei

  • der Vertragsgestaltung oder –prüfung (einschließlich etwaiger Nachträge)
  • der Vertragsbeendigung durch Aufhebungsvereinbarung oder Kündigung
  • der Durchsetzung oder Abwehr von Räumungs- und Zahlungsansprüchen
  • bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen wegen Mängeln der Mietsache
  • bei der Durchsetzung oder Abwehr von Mieterhöhungen (z.B. nach Modernisierung)
  • Fragen im Zusammenhang mit der Insolvenz von Mieter oder Vermieter
  • Fragen im Zusammenhang mit Instandhaltung/Instandsetzung und Schönheitsreparaturen
  • Fragen im Zusammenhang mit Betriebs- und Heizkosten
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