
Unsere Kanzlei
Wir sind Ihr verlässlicher Ansprechpartner in allen Fragen des Bau-, Architekten- und Immobilienrechts. Seit Jahrzehnten beschäftigen wir uns mit nichts anderem und sind dabei gleichermaßen beratend und vertragsgestaltend sowie gerichtlich tätig.
Wir ermüden unsere Mandanten nicht mit allgemeinen Rechtsausführungen oder unnötig aufgeblähten Gutachten, sondern geben klar und verständlich Antwort und unterstützen direkt und zuverlässig u.a. dabei, rechtliche Möglichkeiten und Risiken eines Geschäfts beurteilen zu können, Ansprüche zügig und kompetent durchzusetzen oder ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren.
Unser Mandatsspektrum ist vielfältig, es schließt die öffentliche Hand ebenso ein wie Architektur- und Ingenieurbüros, Bauunternehmer, Bauträger, Immobilienfonds, Haus- und WEG-Verwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und anspruchsvolle Privatleute.
Sie sind herzlich eingeladen, sich ein persönliches Bild von uns zu machen.
Vorträge
IBR - Vorträge
Referent: Rechtsanwalt Frank Steeger
Der Generalplaner
Datum: 03.03.2020, Leipzig
Vertragsgestaltung und Nachtragsmanagement des Planers
Datum: 10.03.2020, Berlin
Datum: 27.11.2020, Dresden
Neuer ibr-online Beitrag
Mindest- und Höchstsätze der HOAI dürfen ab sofort nicht mehr angewendet werden!
Urteil des EuGH
Der EuGH hat am 04.07.2019 entschieden, dass § 7 HOAI gegen die Richtlinie 2006/123/EG verstößt
Diese Entscheidung wird für die Vertragsverhältnisse der Architekten und Ingenieure erhebliche Konsequenzen haben. Lesen Sie dazu die Kommentierung von Rechtsanwalt Frank Steeger im ibr-online Kommentar.